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Förderung der beruflichen Weiterbildung

Allgemeine Informationen

Das Bürgergeld und Ihre Chancen: Mit dem Bürgergeld können Sie Ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Durch berufliche Qualifizierung und Berufsausbildung können Sie das schaffen.

Werden Sie Fachkraft: Viele Betriebe in Holzminden und Umgebung suchen Fachkräfte. Lassen sie sich beruflich qualifizieren und werden Sie Fachkraft. Das Jobcenter Holzminden unterstützt sie dabei.

Kein Schulabschluss: Auch ohne einen Schulabschluss können Sie sich qualifizieren. Viele Berufe können auch ohne Schulabschluss erlernt werden. Wir unterstützen Sie dabei! Trauen Sie sich - es lohnt sich!

Wir bereiten Sie vor: Unabhängig von Ihrem Ziel, ob Sie an einer beruflichen Weiterbildung mit oder ohne Berufsabschluss teilnehmen, erhalten Sie auch vorab Unterstützung zur Vorbereitung, z.B. durch Auffrischung Ihrer bereits vorhandenen Kenntnisse.

Kosten: Teilnehmende erhalten von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein für die berufliche Weiterbildung. Alles Notwendige, was aufgrund Ihrer beruflichen Weiterbildung an Kosten anfällt, können Sie in der Agentur für Arbeit beantragen, z.B. Kinderbetreuungskosten, Fahrtkosten, Lehrmittel etc.

Ihr finanzieller Vorteil: Bereits während Ihrer Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung erhalten Sie das Weiterbildungsgeld, die Weiterbildungsprämie.

Sie wollen mehr erfahren? Dann sprechen Sie Ihre/en persönlichen Ansprechpartner/in im Jobcenter an! Vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch. Das Beratungsgespräch kann wie folgt stattfinden:

  • persönlich
  • telefonisch
  • Videotelefonat

Berufliche Weiterbildung mit dem Ziel Berufsabschluss

Wer einen Berufsabschluss erwerben möchte und an einer Umschulung oder an einer Teilqualifizierung (ab einer Dauer von 6 Monaten) teilnimmt, wird jetzt noch intensiver unterstützt:

  • Für die Teilnahme an diesen Weiterbildungen, gibt es ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro (ohne Anrechung beim Jobcenter!)
  • Beim Nachholen eines Berufsabschlusses, der sogenannte Umschulung, können Sie - bei Bedarf - auch die volle Ausbildungszeit erhalten. Sie haben somit 2 Möglichkeiten eine Umschulung zeitlich durchzuführen. Entweder die zeitlich um 1/3 verkürzte Variante (z.B. statt 3 Jahre nur 2 Jahre Weiterbildungszeit) oder die für die jeweilige Ausbildung übliche, ungekürzte Ausbildungszeit (z.B. 3 Jahre, zu finden in berufe.net).
  • Die Weiterbildungsprämie gibt es für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen, wenn Sie als Ziel den Erwerb eines Berufsabschlusses haben (ohne Anrechung beim Jobcenter!)

Prämien:

  • bestandene Zwischenprüfung: 1000 Euro
  • bestandene Abschlussprüfung: 1500 Euro – diese Prämie gilt auch für die Externenregelung

Die „Externenregelung“ bietet Menschen die Möglichkeit, bisher erworbene berufliche Kompetenzen durch eine Prüfung zu belegen und somit einen anerkannten Abschluss zu erwerben. Umgangssprachlich wird meist von der Externenprüfung gesprochen, aber eigentlich geht es um die Externenregelung.

Beispiele für eine Umschulung:

Bei 2-jährigen Berufsausbildungen:

  • Maschinen- und Anlageführer/in
  • Pflegeassistenz
  • Verkäufer/in


Sie haben nun volle 24 Monate (statt bisher 16 Monate) Zeit, um den Berufsabschluss zu erwerben

Bei 3-jährigen Berufsausbildungen:

  • Maler/ Lackierer/in
  • Ausbildung zur Pflegefachfrau/ Pflegefachmann
  • Kaufmann/-frau - Einzelhandel


Sie haben nun 3 Jahre (statt bisher 2 Jahre) Zeit, um den Berufsabschluss zu erwerben

Bei 3,5-jährigen Berufsausbildungen:

  • Ausbildung zum Anlagenmechaniker (m/w/d) - Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Industriemechaniker/in


Sie haben nun 3 Jahre und 6 Monate (statt bisher 2 Jahre und 4 Monate) Zeit, um den Berufsabschluss zu erwerben

Beispiele für eine Teilqualifizierung (ab 6 Monate):

Sie können einen Berufsabschluss auch in einzelnen Abschnitten (Modulen) erlernen. Diese Abschnitte heißen Teilqualifikation.

  • Teilqualifizierung zum Berufskraftfahrer für Güterverkehr (TQ1)
  • Teilqualifizierung zur/zum Kauffrau /-mann E-Commerce

Weitere Informationen zu allen staatlich anerkannten Ausbildungsberufen erhalten Sie im BERUFENET.

Berufliche Weiterbildung ohne das Ziel Berufsabschluss

Die Teilnahme an Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss zielen, werden mit den bekannten Kosten für Teilnehmende durch die Agentur für Arbeit unterstützt.

Sie erhalten die für Ihre Teilnahme notwendigen Kosten unterstützt.

Hierfür stellen Sie bei der Agentur für Arbeit Holzminden einen Antrag auf die jeweilige Unterstützung (z.B. Kinderbetreuungskosten).

Unsere Träger

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Sie haben einen Termin? Dann werden Sie an der Eingangstür abgeholt!

Das Jobcenter bleibt am 17.03.2026 geschlossen.

Besuchen Sie uns aber gerne auf der Berufsmesse in der Stadthalle Holzminden - Sollingstraße 101 - in der Zeit von 10:00 bis 14:00 Uhr

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