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Kooperationsplan

Das finden Sie auf dieser Seite

Kooperationsplan

Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Fahrplan, in dem wir das Ziel festlegen und den Weg beschreiben, wie wir dieses erreichen: Was sind Ihre nächsten Schritte, wie unterstützt Sie Ihr Jobcenter dabei und wen brauchen wir ggf. noch dazu? Sie können Ihre Vorstellungen, Wünsche aber auch Bedenken einbringen und wir überlegen gemeinsam, welche Lösungen es dafür geben kann.

Weitere Informationen finden Sie hier zum Download.

Das Schlichtungsverfahren

Seit dem 01.07.2023 wird die bisherige Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan abgelöst (§15 Sozialgesetzbuch II). Diesen Plan vereinbaren Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer persönlichen AnsprechpartnerIn im Jobcenter Holzminden.

Es gibt möglicherweise Situationen, in denen Sie und Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner bei der Erstellung oder Verlängerung des Kooperationsplans unterschiedliche Vorstellungen haben. Kommt es dabei zu keiner gemeinsamen Lösung, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Eine Schlichtungsperson wird dann in einem gemeinsamen Gespräch versuchen, gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden, die von Ihnen und Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihrem Ansprechpartner mitgetragen wird.

Mit dem Schlichtungsverfahren nach § 15a Sozialgesetzbuch II wird es das Angebot geben, bei Unstimmigkeiten über den Kooperationsplan eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn Sie die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens wünschen, melden Sie sich bitte schriftlich bei uns:

Jobcenter Holzminden
Schlichtungsverfahren
Steinbreite 12
37603 Holzminden

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Das Jobcenter bleibt am 17.03.2026 geschlossen.

Besuchen Sie uns aber gerne auf der Berufsmesse in der Stadthalle Holzminden - Sollingstraße 101 - in der Zeit von 10:00 bis 14:00 Uhr

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