Als gemeinsame Einrichtung unterliegt das Jobcenter Holzminden dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Den zugrundeliegenden Gesetzestext finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz.
Der Aktenplan SGB II der Bundesagentur für Arbeit und der gemeinsamen Einrichtungen (gE) SGB II der Bundesagentur für Arbeit ist hier abrufbar.
Bei konkreten Fragen oder direkten Anliegen wenden Sie sich bitte an das Jobcenter Holzminden.


Besuchen Sie uns aber gerne auf der Berufsmesse in der Stadthalle Holzminden - Sollingstraße 101 - in der Zeit von 10:00 bis 14:00 Uhr