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Übertragung von Aufgaben

Ein Jobcenter kann auf Beschluss der Trägerversammlung einzelne Aufgaben durch die Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen lassen (§ 44b Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II).

Diese gesetzlich eingeräumte Möglichkeit nutzt das Jobcenter Holzminden. Wir haben die Bundesagentur für Arbeit mit folgenden Dienstleistungen beauftragt:

  • Ärztliche Begutachtung und Beratung
  • Berufspsychologischer Service
  • Forderungseinzug
  • Servicecenter SGB II

Diese Informationen dienen der Transparenz, welche Aufgaben das Jobcenter Holzminden durch die Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen lässt.

Die von den Dienstleistungen umfassten und damit auf die Fachdienste der Bundesagentur für Arbeit übertragenen Tätigkeiten sind im Folgenden näher beschrieben.

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